Wiehlbahn behält Recht
vor Gericht
Bezirksregierung will keine
Revision
OBERBERG. Die
Bezirksregierung hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zugunsten
der Wiehltalbahn akzeptiert. Eine Behördensprecherin erklärte gestern
auf Anfrage unserer Zeitung, dass kein Antrag auf Berufung beim
Oberverwaltungsgericht Münster gestellt wird.
Damit wird das Urteil vom
vergangenen November rechtskräftig, in dem das Verwaltungsgericht Köln
der Klage der Rhein-Sieg-Eisenbahn gegen die Entwidmung der Wiehltalbahn
stattgegeben hat. Der Rechtsstreit zwischen Kommunen und Bahnbetreibern
ist somit entschieden.
Wiehls Bürgermeister Werner
Becker-Blonigen wollte die Entscheidung gestern nicht kommentieren. Um
zu klären, wie sich die Stadt mit der Gleisstrecke arrangieren könne,
müssten nun zahlreiche Gespräche geführt werden.
Sein Waldbröler Kollege
Peter Koester hingegen begrüßt die Entscheidung. "Jetzt ist Klarheit",
sagte Koester, denn nun könne man mit Druck daran gehen, den
Boxbergkreisel zu planen - mit Bahnunterführung. Alle Waldbröler
Ratsfraktionen seien sich einig, "dass der Kampf gegen die Bahnfreunde
nun schnellstmöglich zu den Akten gelegt werden muss." (tie/mf)