Presseartikel

Oberbergische Volkszeitung, 23. Dezember 2008:

". . . dann bauen wir den Übergang"
Wiehltalbahner behalten erneut Recht im Streit um die Nutzung der Strecke

WIEHL. Die Betreiber der Wiehltalbahn haben erneut Recht bekommen. Diesmal ging es um die Nutzung des Bahnhofsgeländes in Oberwiehl als Ladestraße. Diese darf nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln weiterhin zum Güterumschlag genutzt werden.

Eigentümer des Geländes ist die Oberwiehler Wohn- und Gewerbepark GmbH (OWG), die der Stadt Wiehl und der Firma BPW gehört. Die OWG hatte die Nutzung der Ladestraße durch die Bahnbetreiber verbieten wollen, ist damit aber nun auch in letzter Instanz gescheitert.

Noch nicht entschieden hat derweil die Bezirksregierung, ob sie gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom vergangenen November Berufung einlegen will. Das Verwaltungsgericht hatte der Klage der Rhein-Sieg-Eisenbahn (die im Auftrag des Bahnförderkreises die Strecke betreibt), gegen die Entwidmung der Strecke durch die Bezirksregierung in allen Punkten stattgegeben. Die Berufungsfrist endet am 5. Januar.

Falls es nicht dazu kommt, werde es eine Gesetzesänderung geben müssen, sagte gestern der Wiehler Bürgermeister Werner Becker-Blonigen: "Das Urteil des Verwaltungsgerichts nimmt Landtag und Regionalrat jeden Spielraum. Die Parlamente hätten in der Verkehrsplanung nichts mehr zu sagen."

Wegen des Bestandsschutzes würde ein neues Gesetz an der Wiehler Situation allerdings nichts ändern. Erst wenn die Entwidmung vom Tisch ist, werde die Bezirksregierung die Mittel für den Bau eines Bahnübergangs an der Homburger Straße zur Verfügung stellen, sagt Becker-Blonigen. "Und wenn das Geld kommt, dann bauen wir." (tie)