". . . dann bauen wir den
Übergang"
Wiehltalbahner behalten erneut Recht im Streit um die Nutzung der
Strecke
WIEHL. Die Betreiber der
Wiehltalbahn haben erneut Recht bekommen. Diesmal ging es um die Nutzung
des Bahnhofsgeländes in Oberwiehl als Ladestraße. Diese darf nach einer
Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln weiterhin zum Güterumschlag
genutzt werden.
Eigentümer des Geländes ist
die Oberwiehler Wohn- und Gewerbepark GmbH (OWG), die der Stadt Wiehl
und der Firma BPW gehört. Die OWG hatte die Nutzung der Ladestraße durch
die Bahnbetreiber verbieten wollen, ist damit aber nun auch in letzter
Instanz gescheitert.
Noch nicht entschieden hat
derweil die Bezirksregierung, ob sie gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts vom vergangenen November Berufung einlegen will. Das
Verwaltungsgericht hatte der Klage der Rhein-Sieg-Eisenbahn (die im
Auftrag des Bahnförderkreises die Strecke betreibt), gegen die
Entwidmung der Strecke durch die Bezirksregierung in allen Punkten
stattgegeben. Die Berufungsfrist endet am 5. Januar.
Falls es nicht dazu kommt,
werde es eine Gesetzesänderung geben müssen, sagte gestern der Wiehler
Bürgermeister Werner Becker-Blonigen: "Das Urteil des
Verwaltungsgerichts nimmt Landtag und Regionalrat jeden Spielraum. Die
Parlamente hätten in der Verkehrsplanung nichts mehr zu sagen."
Wegen des Bestandsschutzes
würde ein neues Gesetz an der Wiehler Situation allerdings nichts
ändern. Erst wenn die Entwidmung vom Tisch ist, werde die
Bezirksregierung die Mittel für den Bau eines Bahnübergangs an der
Homburger Straße zur Verfügung stellen, sagt Becker-Blonigen. "Und wenn
das Geld kommt, dann bauen wir." (tie)