Urteil wird für Kommunen
teuer
Waldbröler Bürgermeister will
lieber bauen als länger prozessieren
AUS DEM KREIS. Finanziell
äußerst folgenreich könnte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln
über die Zukunft der Wiehltalbahn für die Anrainergemeinden werden.
Zwar ist das Urteil noch
nicht rechtskräftig - die Bezirksregierung hat nach schriftlicher
Bekanntgabe der Entscheidungsgründe einen Monat Zeit, Antrag auf
Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zu
stellen.
Ob ein solcher Antrag Erfolg
haben kann, ist angesichts der bisherigen Linie der Justiz im Bahnstreit
zweifelhaft. Schließlich hatte das OVG bereits den Revisionsantrag des
Landes gegen ein früheres Urteil des Kölner Gerichtes zurückgewiesen,
das das Verkehrsministerium zur Erteilung einer langfristigen
Betriebsgenehmigung für die Betreibergesellschaft Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE)
verpflichtete. Die Möglichkeit einer Berufung in Köln ist auch im
aktuellen Fall ausgeschlossen, wie Ulrich Müller-Bernhard,
stellvertretender Pressedezernent am Verwaltungsgericht bestätigte.
Bislang hat der jahrelange
Rechtsstreit die drei Kommunen Wiehl, Reichshof und Waldbröl weit mehr
als 20 000 Euro gekostet, glaubt Gerd Mansel, Vorsitzender des
Wiehltalbahn-Förderkreises. Wiehls Bürgermeister Werner Becker-Blonigen
erklärte dazu, die exakte Summe habe er nicht präsent, "aber bei so
einer gravierenden Sache sollten Kostenerwägungen nicht im Vordergrund
stehen". Die Wiehltalbahner selbst habe das Prozessieren um die 10 000
Euro gekostet, so Mansel. "Das Geld hätten wir schon längst in die
Strecke investieren können."
Kostenmäßig wesentlich
gravierender dürfte sich das Kölner Urteil auf drei Bauprojekte der
Kommunen auswirken: den Boxbergkreisel in Waldbröl, die Verbesserung der
Verkehrssituation in Bielstein und den Bahnübergang Homburger Straße in
Wiehl.
"Zuschüsse des Landes für
die Ortsverbindung im Stadtzentrum oder den Fußgängerüberweg in
Bielstein gibt es erst, wenn die rechtliche Situation geklärt ist", so
Bürgermeister Werner Becker-Blonigen. Denn davon wiederum hängt es ab,
ob die Verbindungsstraße mit Bahnübergang geplant werden muss. Für
"endgültig tot" hält der Rathaus-Chef bei Bestätigung des Urteils das
Projekt eines Kreisverkehrs in Bielstein.
Auch Waldbröls Bürgermeister
Peter Koester erklärte auf Nachfrage, dass das Urteil seine Planungen
schwieriger macht. Wenn das schriftliche Urteil vorliegt, gelte es, sich
in großer Runde mit den anderen Rathaus-Chefs und Vertretern des Landes
zusammenzusetzen und das weitere Vorgehen zu beraten. "Absolute
Priorität hat für mich eine zügige Verwirklichung des Boxbergkreisels."
Die teurere Umsetzung einer Tunnel- oder Brückenlösung für die Bahn
würde er einer jahrelangen Fortsetzung des Rechtsstreites mit ungewissem
Ausgang vorziehen: "Die Entscheidung darüber liegt aber jetzt letztlich
beim Land". (mif/mf)