14. November ist Stichtag
Verwaltungsgericht befindet über Entwidmung der Wiehltalbahn
WALDBRÖL. Am 14. November
wird sich das Verwaltungsgericht Köln mit der Wiehltalbahn befassen.
Thema ist die Endwidmung der Strecke Osberghausen-Waldbröl durch den
Kölner Regierungspräsidenten. Die Eisenbahnfreunde gehen davon aus, dass
die Entwidmung in ihrem Sinne zurückgewiesen wird.
Den Termin der
Gerichtsverhandlung gab Waldbröls Planungsamtsleiter Rolf Knott in der
gestrigen Ratssitzung bekannt. Sowohl CDU als auch SPD hatten nach dem
Stand der Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßen über den Bau des
Boxberg-Kreisels Anfragen gestellt.
Für den Landesbetrieb,
erläuerte Knott, ist der Gerichtstermin indirekt maßgebend. Entscheidend
sei für die Straßenbauer die Entscheidung des Düsseldorfer
Verkehrsministeriums, das den Bau des Kreisels ohne Bahn angeordnet
hatte. Noch im Sommer hatte Verkehrsminister Oliver Wittke bei einer
Wahlkampfveranstaltung in Waldbröl für das Zuschütten der Gleise
plädiert. Damals kannte er allerdings noch nicht die Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichtes Münster, die letztlich sein Haus dazu zwang,
den Eisenbahnern eine 50-jährige Betriebsgenehmigung für die Strecke zu
erteilen, so wie es bereits das Verwaltungsgericht Köln entschieden
hatte. Die gleiche Kammer wird nun am 14. November das Thema Entwidmung
verhandeln.
Für die Stadt Waldbröl heiße
es nun Abwarten, sagte Knott in der Ratssitzung, denn der Landesbetrieb
sei an die Direktiven aus Düsseldorf gebunden. Letztlich kann der RP,
sollte er die Entwidmung zurücknehmen müssen, immer noch Revision in
Münster beantragen. (mf)