SPD fordert Boxberg-Kreisel
"mit Bahn"
Antrag für die nächste
Ratssitzung - Zweifel am Bestand der Entwidmungsverfügung
MICHAEL FIEDLER-HEINEN
WALDBRÖL. Der Bau des
Boxberg-Kreisels genieße absolute Priorität, hatte der Waldbröler
Bürgermeister Peter Koester kurz nach der Wahl betont, "ob mit oder ohne
Bahn." Nun wird es wohl auf "mit Bahn" hinauslaufen, meinen zumindest
die Waldbröler Sozialdemokraten.
Nachdem Anfang Juli das Oberverwaltungsgericht Münster den
Berufungsantrag des Landes abgewiesen hat, haben die Bahnbefürworter und
-betreiber Oberwasser. Denn im Klartext bedeutet der Spruch der obersten
Münsteraner Richter, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln
Rechtskraft hat.
Folgerichtig muss nun das Land den Wiehltalbahnern bzw. der
Rhein-Sieg-Eisenbahn eine langfristige Betriebsgenehmigung erteilen,
eine "eisenbahnrechtliche Genehmigung", wie es im Juristendeutsch heißt.
Und da halten die Kölner Richter einen Zeitraum zwischen 30 und 50
Jahren für "üblich".
Die Waldbröler SPD schließt aus dem OVG-Spruch, dass der unstrittig von
allen Ratsfraktionen geforderte Boxberg-Kreisel zwingend nur mit
Durchfahrtmöglichkeit für die Wiehltalbahn gebaut werden kann. Daran
werde auch die Entwidmungsverfügung der Bezirksregierung nichts ändern,
"da", so die SPD, "das Eisenbahnrecht die Entwidmung einer betriebenen
Strecke, die eine langjährige Betriebsgenehmigung besitzt, nicht
zulässt".
Ob sich das Landgericht Köln dieser Logik anschließen wird, soll ein
noch laufendes Verfahren klären: der Klage der Wiehltalbahner gegen die
Entwidmungsverfügung des Regierungspräsidenten. Die Bahnfreunde sind
dabei der festen Überzeugung, dass sie auch diesen Prozess gewinnen
werden.
Waldbröls CDU-Bürgermeister Peter Koester will der "juristischen
Entscheidung nicht vorgreifen", so wie es die SPD in ihrem Antrag für
die nächste Ratssitzung macht, laut dem die ursprüngliche Planung des
Kreisels mit Durchführung der Bahnlinie aufgenommen werden soll.
Den Antrag der SPD-Opposition per se ablehnen will allerdings auch der
Bürgermeister nicht. "Ich werde dem Rat empfehlen, den Antrag an den
Landesbetrieb Straßen weiterzuleiten, denn der ist dafür zuständig",
sagte Peter Koester auf Anfrage.
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