Presseartikel

Oberbergische Volkszeitung, 5. Juni 2008:

Klage der Wiehltalbahn-Kommunen wurde abgewiesen
Landgericht: Förderkreis muss Strecke nicht herausgeben, weil Stillhalteabkommen mit den Kommunen weiterhin gilt

REINER THIES

AUS DEM KREIS. Als unzulässig abgewiesen haben die Landgerichte in Bonn und Köln die Klagen der Wiehltalbahnkommunen auf Herausgabe der Strecke. Damit sind die Städte Wiehl und Waldbröl sowie die Gemeinde Reichshof mit dem Versuch gescheitert, den Streitfall über einen Umweg für sich entscheiden. Abgeschlossen wird die Auseinandersetzung über Sinn und Unsinn eines Bahnbetriebs im Wiehltal nun wohl doch erst mit den noch ausstehenden Urteilen des Verwaltungsgerichts Köln und des Oberverwaltungsgerichts Münster, in denen über Freistellung und Betriebsgenehmigung entschieden wird.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kommunen. Die Klagen auf Herausgabe der Strecke und Unterlassung des Bahnbetriebs schmetterten die Landgerichte mit gleichlautenden Begründungen ab: Damit werde gegen ein Stillhalteabkommen vom Februar 2007 verstoßen, in dem sich die drei Kommunen bereit erklärt haben, keine Maßnahmen zu ergreifen, die den Bahnbetrieb behindern, solange der verwaltungsrechtliche Streit nicht entschieden ist. Anders als die Kommunen meinen die Landgerichte, dass damit auch die Klage auf Rückgabe und Unterlassung des Betriebs ausgeschlossen ist. Als Ausnahme vereinbart worden seien damals nur Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht - wie die Sperrung der Denklinger Eisenbahnbrücke im März 2007 wegen akuter Baufälligkeit.

Das Landgericht Köln merkt an, dass das Stillhalteabkommen für beide Seiten sinnvoll erscheint, weil sich die Frage des Bahnbetriebs endgültig erst mit dem Urteil des OVG Münsters klärt: "Eine Vereinbarung, zunächst die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster abzuwarten, erscheint vor diesem Hintergrund zur Vermeidung unnötiger Prozesse und Kosten sachgerecht."