Planung für Boxbergkreisel
erst nach Gerichtsentscheid
(mp/23.10.2008-14:30)
Waldbröl - Ob der Kreisverkehr mit Tunnel für die Bahntrasse oder ohne
gebaut wird, kann erst nach dem Urteil zur Entwidmung der
Wiehltalbahnstrecke entschieden werden.
Der Landesbetrieb Straßenbau
NRW wird sich mit dem Thema Alternativlösung für den Boxbergkreisel erst
wieder beschäftigen, wenn das Verwaltungsgericht Köln im Verfahren
bezüglich der Entwidmung der Wiehltalbahn Recht gesprochen hat.
Verhandlungstermin in dieser Sache ist der 14. November. Mit diesen
Informationen beantwortete gestern Bauamtsleiter Rolf Knott
entsprechende Anfragen der Fraktionen von CDU und SPD im Waldbröler Rat.
Die Verwaltung hatte nach Beschluss des Rates vom 13. August das
Gespräch mit dem Landesbetrieb gesucht, um Möglichkeiten einer
Realisierung des Kreisels bei gleichzeitigem Erhalt der Bahntrasse zu
erörtern.
Der Landesbetrieb sehe sich
nicht in der Lage, so Knott, vom Beschluss des
Landesverkehrsministeriums abzuweichen, das sich klar für einen Bau des
Kreisverkehrs ohne Erhalt der Bahntrasse ausgesprochen hatte. „Sollte
das Verfahren zugunsten der Wiehltalbahner ausgehen, will man erneut
Gespräche führen und eine Lösung mit Bahnstrecke suchen“, erklärte Knott,
„andernfalls würde die Bahntrasse zugeschüttet.“
Dieselbe Kammer des
Verwaltungsgerichts, die sich jetzt mit der Frage der Entwidmung zu
beschäftigen hat, hatte zuletzt bereits das Ministerium dazu verurteilt,
eine langfristige Betriebsgenehmigung für die Wiehltalbahn zu erteilen.
Die wurde daraufhin für die nächsten 50 Jahre vergeben. Das
Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Kölner Entscheidung zuvor
bestätigt. Der Gang nach Münster scheint auch in der jetzigen
Angelegenheit wahrscheinlich.