Reuber stoppt Eisenbahn
MORSBACH. Durch einen
Prellbock gesperrt ist die Eisenbahnstrecke zwischen Hermesdorf und
Morsbach. Damit ist für die Arbeitszüge der Wiehltalbahner kurz hinter
der Haltestelle Kömpel Endstation. Im Auftrag von Bürgermeister Raimund
Reuber hat der Morsbacher Bauhof den Prellbock aufgestellt. Aus Gründen
der Verkehrssicherheit, argumentiert Reuber. Von einem der baufälligen
Eisenbahnviadukte sei kürzlich ein Stein auf ein Auto gestürzt. Den
Schaden habe die Versicherung der Gemeinde zahlen müssen, denn als
Eigentümerin der 7,2 Kilometer langen Bahnstrecke sei die Gemeinde für
die Verkehrssicherung zuständig. Mehrere Viadukte seien völlig marode,
und das Befahren der Strecke stelle eine potenzielle Gefahr dar.
Das sehen die Eisenbahner
völlig anders und haben nach eigenen Angaben gegen die Gemeinde Morsbach
Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gestellt.
Der Prellbock sei ohne jegliche Rücksprache oder Information aufgestellt
worden, erklärte Walter Zienow von der Rhein-Sieg-Eisenbahn, „und auch
noch an einer unübersichtlichen Stelle, wo ein Schienenfahrzeug ohne
weiteres hätte entgleisen können. Das ist höchst gefährlich.“
Nachdem das Land Ende August
der Rhein-Sieg-Eisenbahn eine auf 50 Jahre ausgelegte Betriebserlaubnis
für die Strecke Hermesdorf-Morsbach erteilt hatte, begannen die
Wiehltalbahner gleich mit dem Freischneiden der Gleise. Allerdings
weigere sich, so Zienow, die Gemeinde, Eigentümerin der Trasse, die
Bauunterlagen für den Kömpeler Tunnel oder die Viadukte herauszugeben.
Gegen die
Betriebsgenehmigung hat die Gemeinde Widerspruch eingelegt. „Das hat
aufschiebende Wirkung“, sagte Raimund Reuber, „und ehe da nichts
entschieden ist, haben die Wiehltalbahner auf der Strecke überhaupt
nichts zu suchen. Was die da machen, ist klarer Rechtsbruch.“ (mf)
(Der Artikel erschien am
selben Tag in der Oberbergischen Volkszeitung unter dem Titel:
"Bahnfreunde erbost: Prellbock sperrt die Gleise bei Kömpel".)
Anmerkung der
Wiehltalbahn-Redaktion: Herr Reuber irrt, wenn er sagt, die Klage der
Gemeinde gegen die Erteilung der Betriebsgenehmigung habe aufschiebende
Wirkung. Die Rhein-Sieg-Eisenbahn ist nach wie vor Inhaberin einer
gültigen und damit wirksamen Betriebsgenehmigung.