Freude bei Wiehltalbahnern
nach OVG-Beschluss: Kurzfristige Betriebsgenehmigung sind unrechtmäßig
(mp/15.7.2008
AKTUALISIERT vom 14.7.2008) Oberberg - Das OVG Münster hat zugunsten
einer langfristigen Betriebsgenehmigung für die Wiehltalbahnstrecke
entschieden - Das Urteil über eine Entwidmung der Strecke steht noch
aus.
Jubel bei den
Wiehltalbahn-Freunden: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat zugunsten
einer langfristigen Betriebsgenehmigung auf der Wiehltalbahnstrecke
entschieden. Das Gericht wies den Berufungsantrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gegen ein entsprechendes Urteil des
Verwaltungsgerichts Köln vom Januar 2007 als unzulässig zurück. Damit
ist die bisherige Praxis des Landes, den Betreibern der Bahnstrecke von
Monat zu Monat nur eine kurzfristige Erlaubnis zum Betrieb der Bahn zu
erteilen, endgültig unrechtmäßig und damit hinfällig.
Die Entscheidung war von den
Verantwortlichen bei den betroffenen Kommunen Morsbach, Reichshof,
Waldbröl und Wiehl sowie den Betreibern der Wiehltalbahn wegen ihrer
Bedeutung mit Spannung erwartet worden. Erst vor kurzem hatten die
Kommunen als Eigentümer der Trassen-Grundstücke eine zivilrechtliche
Klage gegen die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH und den Förderkreis zur
Rettung der Wiehltalbahn auf Herausgabe der Grundstücke und Unterlassung
des Bahnbetriebs vor den Landgerichten in Köln und Bonn verloren. Vor
dem Verwaltungsgericht Köln ist zudem ein weiteres Verfahren anhängig,
in dem sich die Betreiber gegen die vom Regierungspräsidium in Köln
verfügte Entwidmung der Bahnstrecke wenden.
„Dies ist in der Tat eine
wichtige Entscheidung“, sagte Walter Ruland, Beigeordneter der Stadt
Wiehl heute gegenüber Oberberg-Aktuell. Ein Statement zu den Folgen des
Münsterer Beschlusses oder zum weiteren Vorgehen ließ sich der Wiehler
Kämmerer allerdings nicht entlocken: „Wir haben die Entscheidung erst
heute erhalten und bisher weder intern noch mit unseren Rechtsberatern
darüber sprechen können.“ Man benötige zunächst einige Bedenkzeit.
Waldbröls Bürgermeister
Peter Koester, der zurzeit in Norwegen urlaubt, sagte, nach der
Ablehnung der Berufung „steht es jetzt 2:0“ für die Bahnbetreiber.
Dennoch habe sich noch nichts entschieden. Koester hob hervor, dass das
Gericht „zwischen bestehenden und neu vergebenen Betriebsgenehmigungen
unterschieden“ habe. Zudem habe das OVG klargestellt, ergänzte
Bauamtsleiter Rolf Knott, „dass eine einmal erteilte Betriebserlaubnis
keine Verpflichtung zum Betrieb mit sich bringt“. Daher zeige der
Beschluss allenfalls eine Tendenz auf, an der grundsätzlichen Situation
für Waldbröl habe sich nichts Wesentliches geändert.
Als Hoffnungsschimmer wertet
Knott die Aussagen des Gerichts, in denen es das Vorbringen des Landes
als „lediglich thesenartig“ bewertet. Insbesondere habe sich das Land
nicht darauf berufen, so das Gericht in seiner Begründung, dass der
Eigentümer einer Eisenbahninfrastruktur nicht verpflichtet sei, den
Betrieb unter dem Blickwinkel erfolgter Planfeststellung und Widmung zu
dulden. „Das Gericht hätte diese Feststellung wohl kaum getroffen, wenn
nicht zumindest die Möglichkeit einer anderen Wertung bestünde“, so
Knott.
Der Vorsitzende des
Förderkreises zur Rettung der Wiehltalbahn, Gerhard Mansel, maß dem
Beschluss des OVG weitreichende Bedeutung bei: „Diese Entscheidung ist
richtungweisend für die anstehenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Köln bezüglich der Entwidmung der Strecke.“ Die Bezirksregierung Köln
hatte die Wiehltalbahn-Strecke von Bahnbetriebszwecken freigestellt,
während weiterhin Betrieb auf ihr stattfindet. Rainer Bohnet,
Geschäftsführer der betreibenden Rhein-Sieg-Eisenbahn, sagte: „Dies ist
mehr als ein Etappensieg für den Erhalt der Strecke, den weiteren
Betrieb als Eisenbahn und darüber hinaus bedeutsam für die ganze
Eisenbahnbranche.“