BERUFUNG ABGEWIESEN
Wiehltalbahn kann doch weiter
fahren
VON STEPHAN PROPACH,
15.07.08, 09:55h
Das Oberverwaltungsgericht
Münster gibt den Betreibern gegen Land, Bezirksregierung und Kommunen
recht. Das OVG bestätigte, dass das Land eine längerfristige
Betriebserlaubnis erteilen muss. Über die Entwidmung der Strecke müssen
die Richter in einem anderen Verfahren entscheiden.
OBERBERG - Auf der
Wiehltalbahn im Süden des Oberbergischen Kreises können auch in Zukunft
Züge fahren. Das Land Nordrhein-Westfalen hat vor dem
Oberverwaltungsgericht Münster eine herbe Niederlage einstecken müssen.
Wie am Wochenende bekannt wurde, hat das Gericht die Berufung des Landes
gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln abgewiesen. Dort war das
Land schon im Januar 2007 angewiesen worden, den privatwirtschaftlichen
Betreibern der Wiehltalbahn eine angemessene Betriebsgenehmigung zu
erteilen. Als angemessen gilt nach diesem nun rechtskräftigen Urteil
eine Zeit, in der sich Investitionen der Betreiber rechnen - in NRW
üblicherweise 50 Jahre. Die Betriebserlaubnis für die Wiehltalbahn hatte
das Land bislang stets auf einen Monat befristet. Das sei rechtlich
nicht haltbar, so das Gericht.
Pachtvertrag gekündigt
Im Streit um die
Wiehltalbahn geht es vor allem um einen Bahnübergang in der Stadt Wiehl
und um einen Kreisverkehr im benachbarten Waldbröl. Der Bahnübergang
wäre ohne Gleise nicht nötig, der Kreisel erheblich billiger zu bauen.
Der Bahnbetrieb sei überflüssig, weder die derzeitige Tourismusbahn noch
Güterverkehr und erst recht kein zukünftiger Öffentlicher
Personennahverkehr hätten eine Zukunft, argumentieren die
Verwaltungsspitzen der Kommunen. Mit zwei weiteren Gemeinden hatten
Wiehl und Waldbröl die Gleise 2007 von der Deutschen Bahn gekauft und
den Pachtvertrag mit den Betreibern gekündigt. Gemeinsam mit dem Kölner
Regierungspräsidenten wollen sie die Strecke stilllegen und die
Grundstücke zum Teil vermarkten. Dass das aber nur geht, wenn dort weder
gefahren wird noch eine Reaktivierung auf absehbare Zeit zu erwarten
ist, hatte das Kölner Gericht vor anderthalb Jahren bereits angedeutet.
Gegen Entwidmungsbescheide der Kölner Bezirksregierung haben die
Betreiber der Bahnstrecke bereits Widerspruch eingelegt. Bisher haben
alle angerufenen Gerichte den Bahnbetreibern recht gegeben.
Bumerang für Kommunen
Für die teils stark
verschuldeten Kommunen an der Strecke könnte sich der Kauf der Trasse zu
einem Bumerang entwickeln. Statt schneller Refinanzierung oder gar
Gewinne durch Grundstücksverkäufe drohen neue Kosten, da der Eigentümer
einer Bahnanlage für deren Verkehrssicherung und Instandhaltung
verpflichtet ist. Die oberbergischen Kommunen selbst hatten diese Kosten
schon 2006 auf mindestens einmalig 600 000 Euro für die Reaktivierung
und jährlich 60 000 Euro für die Unterhaltung geschätzt.