eurailpress, 18. August 2008 Wiehltalbahn: RSE mit
Betriebsgenehmigung bis 2056 Das Land war der Aufforderung des Gerichts zur Erteilung einer langfristigen Genehmigung zunächst nicht nachgekommen, wurde aber im Juni 2008 vom Oberverwaltungsgericht Münster dazu verpflichtet. Nach den zahlreichen zugunsten der Wiehltalbahn entschiedenen Gerichtsverfahren steht nun noch die Gerichtsentscheidung über die Entwidmung aus. Die langfristige Betriebsgenehmigung ist elementar, weil sich beispielsweise die Bauwerksunterhaltung nur auf Dauer rechnet, schildert Rainer Bohnet, Geschäftsführer der Rhein-Sieg-Eisenbahn, die unternehmerische Perspektive. Bereits einen Tag zuvor hat der Waldbröler Stadtrat einstimmig den Landesbetrieb Straßen NRW zu einer Stellungnahme aufgefordert, wie der Kreisverkehr am Boxberg auch mit verbleibender Bahnstrecke gebaut werden kann. |