Wiehltalbahner behalten
Recht
Gericht entscheidet gegen OWG
Bahngegner geben nicht auf von
REINER THIES OBERWIEHL. In einer vorgezogenen Entscheidung hat das
Kölner Verwaltungsgericht endgültig entschieden, dass der Oberwiehler
Wohn- und Gewerbepark (OWG) die Ladestraße am früheren Gelände des
Eisenwerks Grümer für die Bahn freihalten muss. Ein Widerspruch des
Gewerbeparks, der gemeinsam von Stadt und BPW betrieben wird, wurde
gestern im Eilverfahren erneut zurückgewiesen. Bürgermeister Werner
Becker-Blonigen kündigte an, dass der OWG nun eine Feststellungsklage
anstrengt.
Darin soll geklärt werden, wer die Kosten für die Instandhaltung des
privaten OWG-Geländes zu tragen hat, wenn darauf ein öffentlicher
Verladepunkt betrieben werden darf, sagt Becker-Blonigen: "Sollte es
dabei bleiben, haben wir natürlich einen Entschädigungsanspruch."
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist für Bahnförderkreischef
Gerhard Mansel "wieder einmal eine Bestätigung, dass wir auf dem
richtigen Pfad wandeln". Die Auseinandersetzung in Oberwiehl sei aber
nur ein "Nebenkriegsschauplatz".
Von größerer Tragweite ist tatsächlich die Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts in Münster über die Betriebsgenehmigung für die
Wiehltalbahn, die frühestens im kommenden Jahr gefällt wird. Die
Anliegerkommunen, die die Bahn vom Gleis nehmen wollen, setzen darauf,
dass auf allen politischen Ebenen kein öffentliches Interesse am
weiteren Erhalt der Strecke gesehen wird.
Entwidmung bei laufendem Betrieb?
Parallel haben Wiehl, Waldbröl und Reichshof bei der Bezirksregierung
die Entwidmung der Strecke beantragt. Bahnchef Mansel hält eine
Entscheidung noch im August für möglich: "Sollte es tatsächlich eine
Entwidmung geben, wäre sie aber rechtswidrig, weil es auf der
Wiehltalbahn unbestreitbar einen laufenden Betrieb gibt."
Sicher ist nur, dass ein Ende des Gerangels um die Wiehltalbahn noch
lange nicht absehbar ist. Vor allem an die Adresse seiner Mitstreiter
richtet sich darum Bürgermeister Becker-Blonigens Aussage: "Ich habe von
Anfang an gesagt: Wenn man nicht die Nerven für einen Rechtsstreit hat,
sollte man es lassen."
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