Die Bahn
hat weiter Vorfahrt
Widerspruch der OWG gescheitert
OBERWIEHL. Der Oberwiehler Wohn- und Gewerbepark (OWG)
hat in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der
Wiehltalbahn eine Niederlage erlitten. Der Widerspruch
gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts wurde
gestern zurückgewiesen. Es bleibt also dabei, dass der
OWG seine Parkflächen auf dem ehemaligen Gelände des
Eisenwerks Grümer für die Bahn freihalten muss, damit
sie dort Holz verladen kann.
Anfang des Monats hatte Bürgermeister Werner
Becker-Blonigen, der zugleich Geschäftsführer des OWG
ist, die Parkplätze mit Felsbrocken gesichert, die dann
doch wieder abgeräumt werden mussten. Dass das Gericht
diese Anordnung nicht aufgehoben hat, stieß bei
Becker-Blonigen gestern angesichts der komplizierten
Rechtslage sogar auf Verständnis: "Es war davon
auszugehen, dass das Problem im Eilverfahren nicht zu
klären ist."
Nun hofft er auf die endgültige Entscheidung in zwei
Monaten. Denn den Streit um die Parkplätze hält der
Bürgermeister für einen Präzedenzfall und das
Konfliktpotenzial, das sich aus den
Reaktivierungsbemühungen der Bahnbetreiber ergibt,
weiterhin für erheblich: "Im Wiehltal gab es eine
jahrzehntelange Entwicklung ohne die Bahn. Wenn das
ganze System mit allen Verladestationen wieder zum Leben
erweckt werden soll, hätte das nicht absehbare
Konsequenzen." (tie)