Presseartikel

Oberbergische Volkszeitung, 13. Februar 2007:

Land und Kommunen warten ab
Noch keine neue Betriebsgenehmigung für Wiehltalbahn - Berufung möglich

von MICHAEL FIEDLER-HEINEN

AUS DEM KREIS. Auf Abwarten setzen die Kommunen Wiehl, Reichshof und Waldbröl als Eigentümer der Wiehltalbahntrasse nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln. Das Gericht hat das Land Ende Januar dazu verurteilt, den Betreibern des Schienenverkehrs eine neue Betriebsgenehmigung zu erteilen.

Wiehls Beigeordneter Thomas Gaisbauer erklärte, dass für eine Berufung noch einen Monat Zeit bleibt. Er habe das Urteil erst seit gestern auf dem Tisch, und auch die Stadt Wiehl lasse das Urteil juristisch prüfen. Auch im Verkehrsministerium setzt man zunächst auf Prüfen.

Noch kurz vor der Entscheidung des VG Köln hat die Stadt Wiehl den Pachtvertrag mit der Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE), die für die ehrenamtlichen Wiehltalbahner den Schienenverkehr betreibt, zum 1. März gekündigt, mit Einverständnis der beiden anderen Eigentümerkommunen Reichshof und Waldbröl.

Das Verwaltungsgericht hält die seit einem Jahr praktizierte Verlängerung der Betriebsgenehmigung um nur jeweils einen Monat für nicht rechtens. Das Gesetz sieht bis zu 50 Jahre vor. Gleichwohl berücksichtigt das VG Köln auch die von den drei Anliegerkommunen beantragten Entwidmungsverfahren und kommt zu dem Schluss, dass "bei der Ermessensausübung ein Anknüpfungspunkt für ein Abweichen von der gesetzlich vorgesehenen Höchstregeldauer" (50 Jahre) gerechtfertigt ist. Im Klartext: Das Land wurde dazu verurteilt, eine angemessene Genehmigungsfrist zu erteilen, die deutlich über einen Monat hinausgeht, aber eben auch nicht auf 50 Jahre festgelegt ist.

Eine zweite Klage der Wiehltalbahner, die sich gegen das Eisenbahnbundesamt richtete, hat das Verwaltungsgericht indes kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Wiehltalbahner hatten gefordert, dass die 1997 zwischen Eisenbahnbundesamt und Deutscher Bahn AG geschlossene Stilllegungsverfügung der Strecke Osberghausen-Waldbröl aufgehoben werde. Grundlage der Stilllegung war damals mangelnder Bedarf.

Das Kölner Gericht vertritt die Auffassung, dass diese Stilllegung Bestand hat. Für die aktuelle Betriebsgenehmigung der Rhein-Sieg-Eisenbahn habe dies zwar keine Relevanz. Mit diesem Urteil, so das Eisenbahnbundesamt, sei aber das von Prof. Kühlwetter im Auftrag der Rhein-Sieg-Eisenbahn erstellte Gutachten in wesentlichen Teilen widerlegt. Kühlwetter hatte gefolgert, dass die Betriebsgenehmigung der Deutschen Bahn wieder gilt, wenn ein Bedarf für den Bahnverkehr feststellt werde.