„..oder vom Acker machen“
MORSBACH. Sein Grußwort zur
Morsbacher Halleneinweihung nutzte Landtagsabgeordneter Bodo
Löttgen (CDU) zur Reaktion das Urteil vom Freitag zugunsten der
Wiehltalbahn. Die Anliegerkommunen hätten die Strecke gekauft, um
Investitionen und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu ermöglichen. Ohne den
Namen des Fördervereins der Wiehltalbahn zu nennen, der über seine
Betreibergesellschaft „Rhein-Sieg-Eisenbahn“ das Land auf eine
langfristige Nutzung der Strecke verklagt hatte, warnte Löttgen
„diejenigen, die sich auf Gesetze des 19. Jahrhunderts stützen“.
Löttgen forderte, wer Investitionen in Arbeitsplätze in Frage stelle,
„der soll endlich seine Finanz- und Arbeitsplanung offen legen oder, wie
man in Oberberg sagt, sich vom Acker machen“. (hh)
Kommentar:
Das derzeit gültige Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) datiert vom
27.12.1993 und wurde zuletzt geändert am 13.12.2006. Geändert wurden vor
allem die Bestimmungen des § 11, in dem die Stilllegung von
Eisenbahnstrecken geregelt ist. An der oben zitierten Aussage eines
Volksvertreters kann man ersehen, welche krasse Unkenntnis dort
vorherrscht. Deshalb rate ich allen Menschen: Raus aus den Wohnzimmern
und hinein in die Parlamente. Es kann nur besser werden!
Rainer Bohnet,
Geschäftsführer RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn, Bonn-Beuel