Presseartikel

Oberbergische Volkszeitung, 29. Januar 2007:

„..oder vom Acker machen“

MORSBACH. Sein Grußwort zur Morsbacher Halleneinweihung nutzte  Landtagsabgeordneter Bodo Löttgen (CDU) zur Reaktion das Urteil vom Freitag zugunsten der Wiehltalbahn. Die Anliegerkommunen hätten die Strecke gekauft, um Investitionen und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu ermöglichen. Ohne den Namen des Fördervereins der Wiehltalbahn zu nennen, der über seine Betreibergesellschaft „Rhein-Sieg-Eisenbahn“ das Land auf eine langfristige Nutzung der Strecke verklagt hatte, warnte Löttgen „diejenigen, die sich auf Gesetze des 19. Jahrhunderts stützen“.
Löttgen forderte, wer Investitionen in Arbeitsplätze in Frage stelle, „der soll endlich seine Finanz- und Arbeitsplanung offen legen oder, wie man in Oberberg sagt, sich vom Acker machen“. (hh)

Kommentar:
Das derzeit gültige Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) datiert vom 27.12.1993 und wurde zuletzt geändert am 13.12.2006. Geändert wurden vor allem die Bestimmungen des § 11, in dem die Stilllegung von Eisenbahnstrecken geregelt ist. An der oben zitierten Aussage eines Volksvertreters kann man ersehen, welche krasse Unkenntnis dort vorherrscht. Deshalb rate ich allen Menschen: Raus aus den Wohnzimmern und hinein in die Parlamente. Es kann nur besser werden!

 Rainer Bohnet, Geschäftsführer RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn, Bonn-Beuel