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Teilerfolg für Wiehltalbahn
WIEHL. Einen Teilerfolg hat gestern der Förderkreis der Wiehltalbahn vor
dem Verwaltungsgericht Köln erstritten. Das Land muss eine neue
Betriebsgenehmigung mit "angemessener Laufzeit" erteilen. Die bislang
gesetzte Frist von einem Monat sei rechtswidrig. Das Urteil hat auch
Konsequenzen für die Kommunen, die den Pachtvertrag bereits gekündigt
haben. (mf)
LOKALES:
Wiehltalbahner vor Gericht erfolgreich
Land muss neue Betriebsgenehmigung erteilen - Gesetz sieht bis zu 50
Jahre vor
von MICHAEL FIEDLER-HEINEN
AUS DEM KREIS. Einen Teilerfolg hat der Förderkreis der Wiehltalbahn
gestern vor dem Verwaltungsgericht Köln errungen. Die Wiehltalbahner
hatten über ihre Betreibergesellschaft "Rhein-Sieg-Eisenbahn" gegen das
Land Nordrhein-Westfalen geklagt, um eine unbefristete
Betriebsgenehmigung für die Strecke Osberghausen - Waldbröl zu erwirken.
Das Landes-Verkehrsministerium hatte die Betriebsgenehmigung bislang nur
von Monat zu Monat verlängert. "Das ist rechtswidrig", gab Klaus-Peter
Uhlenberg als Sprecher des Verwaltungsgerichtes den Tenor der
Verhandlung wieder. Die Vorsitzende Richterin der 18. Kammer, Dr.
Zimmermann-Rhode, verurteilte das Land zur Festlegung einer angemessenen
Frist für die Betriebsgenehmigung, ohne diese Frist konkret festzulegen.
Das Gesetz sehe bis zu 50 Jahre vor.
"Das zeigt, wohin die Tendenz geht", sagte Klaus-Peter Uhlenberg. Die
Gewichtung der Kammer werde auch dadurch deutlich, dass dem Land
Dreiviertel der Verfahrenskosten angelastet worden seien und der
Klägerin das restliche Viertel.
Noch in der vergangenen Woche hatte der Wiehler Stadtrat mit großer
Mehrheit den Pachtvertrag mit dem Bahnförderkreis zum 1. März gekündigt.
Welche Auswirkungen nun das gestrige Urteil für die Pläne der Kommunen
haben wird, die Gleise baldmöglichst abzureißen, vermochte Wiehls
Bürgermeister Werner Becker-Blonigen aus dem Stegreif nicht zu
beurteilen. "Dazu muss ich erst einmal den Inhalt des Urteiles und die
Begründung kennen", erklärte er auf Anfrage.
Erst im Dezember hatten die Südkreis-Kommunen die Trasse gekauft. Da es
sich bei der Wiehltalbahn jedoch um eine öffentlich gewidmete Eisenbahn
handelt, ist das Eigentumsrecht nachrangig.
Gerhard Mansel, Vorsitzender des Förderkreises, nahm das Urteil mit
großer Freude auf. "Das ist mehr als eine Ohrfeige für die Kommunal- und
Landespolitiker", sagte Mansel. Der Verein werde die Pacht jedenfalls
weiter bezahlen, "und natürlich auch über den März hinaus."
In 14 Tagen werde im Übrigen von Wiehl aus der erste große Holztransport
mit 1000 Tonnen "Windbruch" starten, und dann regelmäßig weitere. Als
Vereinsvorsitzender hoffe er nun, dass man mit den Kommunen eine
vernünftige Lösung finde. Abgerissen werden dürften die Gleise jetzt
jedenfalls nicht. Mansel: "Das wird mit Gefängnis bis zu zehn Jahren
bestraft."
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