Klageflut statt Bahnverkehr
Förderkreis kritisiert Verbotsantrag als "Aufforderung zum Rechtsbruch"
von MICHAEL FIEDLER-HEINEN
REICHSHOF. "Das ist
Aufforderung zum Rechtsbruch", kommentiert Gerhard Mansel, Vorsitzender
des Förderkreises zur Rettung der Wiehltalbahn, die seit kurzem beim
Landgericht Bonn anhängige Klage der Kommunen Wiehl, Reichshof und
Waldbröl. Mit dieser Klage soll den Wiehltalbahnern verboten werden,
irgendeinen Zug, ob für Personen- oder Güterverkehr, auf der Strecke
rollen zu lassen.
Begründet wird diese Forderung unter anderem damit, dass die Kommunen
seit dem 1. Januar Eigentümer der Strecke sind. Außerdem habe die
Bezirksregierung dem Antrag der Stadt Waldbröl stattgegeben, das
Teilstück zwischen Hermesdorf und Waldbröl von Bahnbetriebszwecken
freizustellen. Gegen diesen Bescheid von Ende September haben die
Bahnfreunde Widerspruch eingelegt.
Für Gerhard Mansel ist die Klage der Kommunen schon deshalb zum
Scheitern verurteilt, weil die Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) durch die
Betriebsgenehmigung auch die Pflicht zum Betrieb der Strecke übernommen
habe. Jedes Eisenbahnunternehmen habe das Recht, auf der Wiehltalbahn zu
fahren, und die RSE habe dies sicherzustellen.
Antrag auf Revision steht
immer noch aus
Was die Betriebsgenehmigung betrifft, so hatte das Verwaltungsgericht
Köln zu Beginn des Jahres festgestellt, dass die bis dahin immer nur
monatsweise erteilte Genehmigung nicht rechtens ist. Vielmehr muss den
Betreibern der Wiehltalbahn eine "angemessene" Frist eingeräumt werden,
die laut Gesetz bis zu 50 Jahre betragen kann. Statt jedoch mit den
Wiehltalbahnern über eine Frist zu verhandeln, hat das Land
Nordrhein-Westfalen beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen das Kölner
Urteil Berufung beantragt. Das OVG hat darüber noch nicht entschieden.
Dass jetzt in Bonn schon wieder ein neues Verfahren eröffnet wurde,
bringt Gerhard Mansel auf die Palme: "In einer Situation, in der alle
bisherigen Verfahren nicht endgültig entschieden sind, immer wieder neue
Verfahren zu eröffnen, stellt einen gravierenden Rechtsmissbrauch dar."
Der Versuch der Kommunen, den Wiehltalbahnern mit Prozessen den Garaus
zu machen, sei reine Willkür. Die Stadt- und Gemeinderäte, so der
Förderkreischef, sollten ihre Verwaltungen auffordern, "zu sachlich
korrekter Arbeit zurückzukehren".
|