Wiehltalbahn: Streit um
Klage gegen die Betreiber
Verkehr auf der Strecke soll
sofort eingestellt werden
Mangelnde Information der Bürgermeister kritisiert
REICHSHOF/WALDBRÖL. Während
die Wiehltalbahner nach wie vor um eine langfristige Betriebsgenehmigung
für die umstrittene Bahnstrecke streiten, wollen die Eigentümergemeinden
ihnen das Fahren auf der Strecke gänzlich untersagen lassen. Eine
entsprechende Klage gegen den Förderverein und die Rhein-Sieg-Eisenbahn
haben die Kommunen Wiehl, Reichshof und Waldbröl über ihre Anwälte beim
Landgericht Bonn eingereicht. Parallel läuft die Klage der Bahnfreunde
gegen das Land beim Verwaltungsgericht Köln um eine "angemessene
Betriebsgenehmigung".
Doch die Gemeinden haben die Trasse gekauft und wollen nun gerichtlich
untersagen lassen, dass auch nur irgend ein Personen- oder Güterzug der
Wiehltalbahn auf den Güterzügen fährt.
Zuwiderhandlung soll nach dem Willen der Anwälte mit bis zu 250 000 Euro
Ordnungsgeld, ersatzweise sechs Monaten Haft, geahndet werden. Im ersten
Teil der Klageschrift werden die Bahnfreunde aufgefordert, die
Grundstücke unverzüglich herauszugeben.
Zündstoff für zwei
Ratssitzungen
Im Rat Reichshof sorgte das Thema für Zündstoff, im Rat Waldbröl wird es
nächste Woche nicht anders sein. Die Grünen-Fraktionschefin Antina Kühn
hatte den Reichshofer Bürgermeister Gregor Rolland in einer Anfrage
dafür attackiert, dass der weder Rat noch Ältestenrat über die Klage
informiert habe. Rolland bestätigte lediglich den ersten Teil der Klage
auf Herausgabe. Die Zuständigkeit liege da bei ihm und nicht beim Rat.
Am zweiten Punkt - die Strecke nicht mehr benutzen zu dürfen - sei die
Gemeinde Reichshof nicht beteiligt.
Im Waldbröler Fall sieht das nun die SPD anders. Für die Ratssitzung
nächste Woche beantragt Bernd Kronenberg die Rücknahme der Klage. Es
gebe keinen gültigen Ratsbeschluss, der Bürgermeister Christoph
Waffenschmidt zur Erhebung der Klage authorisiert hätte. Laut
Hauptsatzung dürfe der Bürgermeister eigenmächtig nur bis zu einem
Streitwert von 30 000 Euro aktiv werden, doch hier gehe es um fast 450
000 Euro. (mf)
(Anmerkung: Leider ist
der Text der OVZ nicht ganz präzise: Die Rhein-Sieg-Eisenbahn
kämpft nicht um eine langfristige Betriebsgenehmigung, sondern hat sie
am 26. Januar zugesprochen bekommen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat
beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragt, dass es Revision gegen
dieses Urteil einlegen darf. Darüber ist bislang nicht entschieden.)