Presseartikel

Oberbergische Volkszeitung, 29. November 2007

Wiehltalbahn: Streit um Klage gegen die Betreiber
Verkehr auf der Strecke soll sofort eingestellt werden
Mangelnde Information der Bürgermeister kritisiert

REICHSHOF/WALDBRÖL. Während die Wiehltalbahner nach wie vor um eine langfristige Betriebsgenehmigung für die umstrittene Bahnstrecke streiten, wollen die Eigentümergemeinden ihnen das Fahren auf der Strecke gänzlich untersagen lassen. Eine entsprechende Klage gegen den Förderverein und die Rhein-Sieg-Eisenbahn haben die Kommunen Wiehl, Reichshof und Waldbröl über ihre Anwälte beim Landgericht Bonn eingereicht. Parallel läuft die Klage der Bahnfreunde gegen das Land beim Verwaltungsgericht Köln um eine "angemessene Betriebsgenehmigung".
Doch die Gemeinden haben die Trasse gekauft und wollen nun gerichtlich untersagen lassen, dass auch nur irgend ein Personen- oder Güterzug der Wiehltalbahn auf den Güterzügen fährt.
Zuwiderhandlung soll nach dem Willen der Anwälte mit bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise sechs Monaten Haft, geahndet werden. Im ersten Teil der Klageschrift werden die Bahnfreunde aufgefordert, die Grundstücke unverzüglich herauszugeben.

Zündstoff für zwei Ratssitzungen
Im Rat Reichshof sorgte das Thema für Zündstoff, im Rat Waldbröl wird es nächste Woche nicht anders sein. Die Grünen-Fraktionschefin Antina Kühn hatte den Reichshofer Bürgermeister Gregor Rolland in einer Anfrage dafür attackiert, dass der weder Rat noch Ältestenrat über die Klage informiert habe. Rolland bestätigte lediglich den ersten Teil der Klage auf Herausgabe. Die Zuständigkeit liege da bei ihm und nicht beim Rat. Am zweiten Punkt - die Strecke nicht mehr benutzen zu dürfen - sei die Gemeinde Reichshof nicht beteiligt.
Im Waldbröler Fall sieht das nun die SPD anders. Für die Ratssitzung nächste Woche beantragt Bernd Kronenberg die Rücknahme der Klage. Es gebe keinen gültigen Ratsbeschluss, der Bürgermeister Christoph Waffenschmidt zur Erhebung der Klage authorisiert hätte. Laut Hauptsatzung dürfe der Bürgermeister eigenmächtig nur bis zu einem Streitwert von 30 000 Euro aktiv werden, doch hier gehe es um fast 450 000 Euro. (mf)

(Anmerkung: Leider ist der Text der OVZ nicht ganz präzise: Die Rhein-Sieg-Eisenbahn kämpft nicht um eine langfristige Betriebsgenehmigung, sondern hat sie am 26. Januar zugesprochen bekommen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragt, dass es Revision gegen dieses Urteil einlegen darf. Darüber ist bislang nicht entschieden.)