Wiehltalbahner legen gegen
Entwidmung der Bahntrasse Widerspruch ein
(Red./22.10.2007-15:45) -
Wiehltalbahn: "Bezirksregierung Köln erfindet lex colonia - oder:
Wiehltalbahn unter rollendem Rad entwidmet".
Die Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE)
hat gegen die Entwidmung der Wiehltalbahntrasse Widerspruch eingelegt.
Die Bezirksregierung Köln hatte den Abschnitt Hermesdorf - Waldbröl der
von der RSE betriebenen Wiehltalbahn bekanntlich gegen den Willen der
Betreiber entwidmet (OA berichtete). Mit ihrem Widerspruch wenden sich
die Wiehltalbahner gegen die Argumentation der Bezirksregierung, die
ausgeführt hatte, die Fahrten der touristisch genutzten Wiehltalbahn
würden „nur um ihrer selbst Willen“ durchgeführt. Der Zweck eines
Ortswechsels stehe dagegen im Hintergrund.
Die Betreiber berufen sich dagegen auf das Allgemeine Eisenbahngesetz,
das als Voraussetzung einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken („Entwidmung“)
fordert, dass „kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine
Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu
erwarten ist“ (AEG §23 (1)). Die Entscheidung der Bezirksregierung ist
in den Augen der Betreiber daher inakzeptabel. Würde sie rechtskräftig,
heißt es in einer Pressemitteilung, entzöge die Bezirksregierung mit
ihrer Argumentation allen deutschen Museums- und Tourismusbahnen und
vielen Güterzugstrecken den Schutz des Allgemeinen Eisenbahngesetzes.
Gerhard Mansel, Vorsitzender des Förderkreises zur Rettung der
Wiehltalbahn hält die Festlegung der Bezirksregierung insofern für
willkürlich: „Die Bezirksregierung versucht, das bestehende
Verkehrsaufkommen der Wiehltalbahn wegzudefinieren“. Rainer Bohnet,
Geschäftsführer der RSE: „Land NRW und Bezirksregierung legen sich die
Verkehrspolitik nach Gutsherrenart zurecht. Das ist unverantwortlich."
Der eingelegte Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. RSE und
Förderkreis gehen davon aus, dass die Entwidmung vor Gericht keinen
Bestand haben wird. Weitere Informationen unter www.wiehltalbahn.de.
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