Wiehltalbahnstreit spitzt sich zu: Gericht beendete
Stein-Blockade
(Red./9.6.2007-14:30) Wiehl - Die Oberwiehler Wohn- und
Gewerbepark (OWG) hatte Ladestraße für Abtransport von
Holz durch die Rhein-Sieg-Eisenbahn gesperrt.
Die OWG
Oberwiehler Wohn- und Gewerbepark als Eigentümerin eines
Teils der Ladestraße am Bahnhof Oberwiehl hatte den
Betreibern der Eisenbahnstrecke die Nutzung der
Ladestraße für die Verladung von Holz von der Straße auf
die Schiene ab Juni 2007 untersagt. Ende Mai machte die
OWG die Nutzung des größten Teils der Ladestraße durch
das Ablegen von Felsblöcken unmöglich. Die RSE
Rhein-Sieg-Eisenbahn als Betreiberin der
Eisenbahnstrecke hatte daraufhin einen Eilantrag auf
Einstweilige Verfügung zur Entfernung der Steine
gestellt, um die nächste Holzverladung am 8. und 9. Juni
zu ermöglichen.
Das Landgericht Köln hat dem Antrag der RSE am 6. Juni
stattgegeben und die OWG aufgefordert, die Nutzung und
Befahrung der Ladestraße zu dulden und zuvor die
Felsblöcke zu entfernen. Kurze Zeit nach Zustellung der
Verfügung hat die OWG die Blockade der Ladestraße
beseitigen lassen. Gesellschafter der OWG sind die Firma
Bergische Achsen (91%) und die Stadt Wiehl.
Geschäftsführer der OWG ist durch sein Amt der
Bürgermeister von Wiehl. Die Wiehltalbahn ist ein
wesentlicher Teil der Transportkette für oberbergisches
Kyrill-Holz: In den vergangenen Wochen sind hier mit bis
zu wöchentlich drei Zügen 6000 Tonnen Holz auf 100
Güterwagen verladen worden.
Der Vorsitzende des Förderkreises zur Rettung der
Wiehltalbahn, Gerhard Mansel, zeigte sich zufrieden mit
dem Richterspruch, äußerte jedoch sein Unverständnis
über die OWG wie das Verhalten der Südkreis-Kommunen.
„Die Begründung der OWG zur Sperrung der Oberwiehler
Ladestraße war fadenscheinig“, meinte Meisel. In den
vergangenen Wochen hätten haben zudem die Kommunen
Waldbröl, Wiehl und Reichshof den Antrag auf
Freistellung von Bahnbetriebszwecken der auf ihrem Grund
liegenden Eisenbahngrundstücke („Entwidmung“) gestellt.
„Auch dies wieder ein Versuch, Steine in den Weg zu
legen: Ein einziger Blick in die Liste der dafür
notwendigen Voraussetzungen zeigt jedoch, dass die
Wiehltalbahn unmöglich entwidmet werden kann, weil etwa
der Betreiber die Entbehrlichkeit erklären muss – und
das ist hier nicht geschehen“, so Mansel weiter.