Presseartikel

Oberberg aktuell, 9. Juni 2007:

Wiehltalbahnstreit spitzt sich zu: Gericht beendete Stein-Blockade

(Red./9.6.2007-14:30) Wiehl - Die Oberwiehler Wohn- und Gewerbepark (OWG) hatte Ladestraße für Abtransport von Holz durch die Rhein-Sieg-Eisenbahn gesperrt.

Die OWG Oberwiehler Wohn- und Gewerbepark als Eigentümerin eines Teils der Ladestraße am Bahnhof Oberwiehl hatte den Betreibern der Eisenbahnstrecke die Nutzung der Ladestraße für die Verladung von Holz von der Straße auf die Schiene ab Juni 2007 untersagt. Ende Mai machte die OWG die Nutzung des größten Teils der Ladestraße durch das Ablegen von Felsblöcken unmöglich. Die RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn als Betreiberin der Eisenbahnstrecke hatte daraufhin einen Eilantrag auf Einstweilige Verfügung zur Entfernung der Steine gestellt, um die nächste Holzverladung am 8. und 9. Juni zu ermöglichen.
Das Landgericht Köln hat dem Antrag der RSE am 6. Juni stattgegeben und die OWG aufgefordert, die Nutzung und Befahrung der Ladestraße zu dulden und zuvor die Felsblöcke zu entfernen. Kurze Zeit nach Zustellung der Verfügung hat die OWG die Blockade der Ladestraße beseitigen lassen. Gesellschafter der OWG sind die Firma Bergische Achsen (91%) und die Stadt Wiehl. Geschäftsführer der OWG ist durch sein Amt der Bürgermeister von Wiehl. Die Wiehltalbahn ist ein wesentlicher Teil der Transportkette für oberbergisches Kyrill-Holz: In den vergangenen Wochen sind hier mit bis zu wöchentlich drei Zügen 6000 Tonnen Holz auf 100 Güterwagen verladen worden.
Der Vorsitzende des Förderkreises zur Rettung der Wiehltalbahn, Gerhard Mansel, zeigte sich zufrieden mit dem Richterspruch, äußerte jedoch sein Unverständnis über die OWG wie das Verhalten der Südkreis-Kommunen. „Die Begründung der OWG zur Sperrung der Oberwiehler Ladestraße war fadenscheinig“, meinte Meisel. In den vergangenen Wochen hätten haben zudem die Kommunen Waldbröl, Wiehl und Reichshof den Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken der auf ihrem Grund liegenden Eisenbahngrundstücke („Entwidmung“) gestellt. „Auch dies wieder ein Versuch, Steine in den Weg zu legen: Ein einziger Blick in die Liste der dafür notwendigen Voraussetzungen zeigt jedoch, dass die Wiehltalbahn unmöglich entwidmet werden kann, weil etwa der Betreiber die Entbehrlichkeit erklären muss – und das ist hier nicht geschehen“, so Mansel weiter.