Oberbergische Volkszeitung, 7. März 2007: Titelseite: Bahnbrücke bleibt Streitobjekt DENKLINGEN. Weiterhin "umkämpft" bleibt die Eisenbahnbrücke in Denklingen. Die Gemeinde Reichshof als Eigentümerin des Bahnabschnitts auf ihrem Gebiet hat sie wegen Sicherheitsbedenken gesperrt. Der Förderkreis der Wiehltalbahn bestreitet, dass die Gemeinde das Recht dazu hatte. Vorsitzender Gerhard Mansel erklärte gestern, derzeit wolle man die Brücke nicht befahren, aber sobald man sie benötige, werde man die Absperrungen abräumen. Die Wiehltalbahn beginnt ab heute mit dem Abtransport von Sturmholz. Das Beladen erfolgt in Wiehl, die weiter südlich gelegene Denklinger Brücke wird dazu nicht benötigt. (kn) Lokalteil:
Eisenbahnbrücke bleibt umkämpft DENKLINGEN. Die Wiehltalbahner werden vorläufig auf die Nutzung der Eisenbahnbrücke in Denklingen verzichten. "Wir haben keine Lust, uns mit der Gemeinde Reichshof juristisch zu streiten", sagte gestern Gerhard Mansel vom Bahnförderkreis. Ohnehin bestehe zurzeit keine Notwendigkeit, die Brücke zu nutzen, da die Eisenbahner ab heute damit beschäftigt seien, ab Oberwiehl die ersten Sturmholztransporte abzuwickeln. "Aber wenn wir die Brücke wieder brauchen, mache ich das Absperrgitter auf." In der Sache ist Mansel nämlich weiterhin davon überzeugt, dass die Eisenbahner selbst für die Verkehrssicherheit der Strecke zuständig sind. Die Brücke ist in der vergangenen Woche von der Gemeinde Reichshof, die nun Eigentümer der Strecke ist, wegen Sicherheitsbedenken gesperrt worden. Dass die Brücke sanierungsbedürftig ist, habe der Förderkreis schon im Herbst im Zug der turnusmäßigen Überprüfung festgestellt, berichtet Mansel. Die Sperrung durch die Gemeinde sei aber völlig übertrieben: "Wenn die Brücke tatsächlich so baufällig ist, hätte die Gemeinde auch die Straße darunter sperren müssen."
Bürgermeister Gregor Rolland entgegnete gestern auf
Anfrage: "Die Gefahr geht von den morschen Holzstegen
aus. Wenn niemand die Sperrung überwindet und über die
Brücke geht, ist für den Autoverkehr nichts zu
befürchten." Wenn die Wiehltalbahn die Brücke benutzen
will, müsse sie der Gemeinde zuvor belegen, dass sie die
Verkehrssicherungspflicht hat. Diese sei der
Wiehltalbahn bisher im Pachtvertrag übertragen worden.
Und dessen Gültigkeit sei mit dem Kauf der Strecke durch
die Gemeinden erloschen. (tie) |