Warten auf die Entscheidung
des RP: Wiehltalbahnfreunde sind optimistisch
(Red./1.8.2007-14:20)
Oberberg - Jetzt geht es um das Entwidmungsverfahren, nachdem zuvor das
Oberverwaltungsgericht Köln den Holzumschlag für die Ladestraße in
Oberwiehl genehmigt hatte.
Die Wiehltalbahn-Freunde
sehen sich derzeit im scheinbar endlosen Streit um den Betrieb der
Eisenbahn zwischen Osberghausen und Waldbröl klar im Vorteil. „Für den
Standort Oberwiehl ist das Thema durch“, erklärt Vereinssprecher Ulrich
Clees. Bekanntlich hatte das Oberverwaltungsgericht Köln in einem Urteil
am 25. Juli festgestellt, dass die Holzverladung am Bahnhof Oberwiehl
nicht behindert werden dürfe. Zuvor hatte die Oberwiehler Wohn- und
Gewerbepark (OWG) als Eigentümerin des größten Teils der Oberwiehler
Ladestraße Felsblöcke auslegen lassen, um so die Verladung von
Kyrill-Holz vom LKW auf Eisenbahnwagen unmöglich zu machen.
Gesellschafter der OWG sind die Bergische Patentachsen Wiehl und die
Stadt Wiehl.
Die Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) als Betreiberin der Wiehltalbahn von
Osberghausen nach Waldbröl beantragte daraufhin beim Verwaltungsgericht
Köln eine einstweilige Verfügung auf Entfernung der Steine. Diesem
Antrag gab das Verwaltungsgericht am 6. Juni statt. Die OWG entfernte
weisungsgemäß die Steine. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln am 27.
Juni die Richtigkeit der Anordnung bestätigt hatte, pochte die
Geschäftsführung der OWG darauf, dass das Gelände als Parkplatz benötigt
werde. Das Gericht bestätigte in seinem Richterspruch am 25. Juli aber,
dass die OWG die Rhein-Sieg-Eisenbahn in ihrem Recht beeinträchtigt
habe. Einen vom Richter vorgeschlagenen Kompromiss hatte die OWG bereits
in der mündlichen Verhandlung abgelehnt.
Daraufhin vom Wiehler Bürgermeister Werner Becker-Blonigen angedachten
Schadenersatzansprüche sehen die Vereinsmitglieder gelassen entgegen.
„Wir haben angeboten, ein Nutzungsentgelt zu zahlen, aber das wollte man
ja nicht“, so Ulrich Clees. Doch nach der Entscheidung ist vor der
Entscheidung. Noch im August will der Regierungspräsident darüber
befinden, ob die Strecke tatsächlich endwidmet wird. Würde so
entschieden, wäre ein Gerichtsverfahren die Folge.
„Es ist noch nie eine Strecke bei laufendem Betrieb entwidmet worden“,
meint Ulrich Clees und setzt in einem solchen Fall auf die Einsicht
eines Richters. Und im kommenden Jahr dürfte auch noch das
Oberverwaltungsgericht Münster ins spiel kommen, das über die
Betriebsgenehmigung für die Wiehltalbahn entscheiden muss.
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