Presseartikel

Oberberg aktuell, 1. August 2007:

Warten auf die Entscheidung des RP: Wiehltalbahnfreunde sind optimistisch

(Red./1.8.2007-14:20) Oberberg - Jetzt geht es um das Entwidmungsverfahren, nachdem zuvor das Oberverwaltungsgericht Köln den Holzumschlag für die Ladestraße in Oberwiehl genehmigt hatte. 

Die Wiehltalbahn-Freunde sehen sich derzeit im scheinbar endlosen Streit um den Betrieb der Eisenbahn zwischen Osberghausen und Waldbröl klar im Vorteil. „Für den Standort Oberwiehl ist das Thema durch“, erklärt Vereinssprecher Ulrich Clees. Bekanntlich hatte das Oberverwaltungsgericht Köln in einem Urteil am 25. Juli festgestellt, dass die Holzverladung am Bahnhof Oberwiehl nicht behindert werden dürfe. Zuvor hatte die Oberwiehler Wohn- und Gewerbepark (OWG) als Eigentümerin des größten Teils der Oberwiehler Ladestraße Felsblöcke auslegen lassen, um so die Verladung von Kyrill-Holz vom LKW auf Eisenbahnwagen unmöglich zu machen. Gesellschafter der OWG sind die Bergische Patentachsen Wiehl und die Stadt Wiehl.
Die Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) als Betreiberin der Wiehltalbahn von Osberghausen nach Waldbröl beantragte daraufhin beim Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Verfügung auf Entfernung der Steine. Diesem Antrag gab das Verwaltungsgericht am 6. Juni statt. Die OWG entfernte weisungsgemäß die Steine. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln am 27. Juni die Richtigkeit der Anordnung bestätigt hatte, pochte die Geschäftsführung der OWG darauf, dass das Gelände als Parkplatz benötigt werde. Das Gericht bestätigte in seinem Richterspruch am 25. Juli aber, dass die OWG die Rhein-Sieg-Eisenbahn in ihrem Recht beeinträchtigt habe. Einen vom Richter vorgeschlagenen Kompromiss hatte die OWG bereits in der mündlichen Verhandlung abgelehnt.
Daraufhin vom Wiehler Bürgermeister Werner Becker-Blonigen angedachten Schadenersatzansprüche sehen die Vereinsmitglieder gelassen entgegen. „Wir haben angeboten, ein Nutzungsentgelt zu zahlen, aber das wollte man ja nicht“, so Ulrich Clees. Doch nach der Entscheidung ist vor der Entscheidung. Noch im August will der Regierungspräsident darüber befinden, ob die Strecke tatsächlich endwidmet wird. Würde so entschieden, wäre ein Gerichtsverfahren die Folge.
„Es ist noch nie eine Strecke bei laufendem Betrieb entwidmet worden“, meint Ulrich Clees und setzt in einem solchen Fall auf die Einsicht eines Richters. Und im kommenden Jahr dürfte auch noch das Oberverwaltungsgericht Münster ins spiel kommen, das über die Betriebsgenehmigung für die Wiehltalbahn entscheiden muss.