Wiehltalbahner: "Wir
fechten bis zur letzten Instanz"
(nh/14.12.2007-17:45) Von Nils
Hühn
Wiehl - Die "Wiehltalbahner"
wollen trotz der "Welle von Vertreibungsklagen" ihre Ziele nicht aus den
Augen verlieren und weiter für ihre Rechte eintreten, damit die Kommunen
"der Wiehltalbahn nicht den Garaus machen."
Ein Ende des seit Jahren
andauernden Streits zwischen den Wiehltalbahn-Befürwortern und den
anliegenden Kommunen ist nicht in Sicht. Viel mehr verstärkt der
Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn seine Aktivitäten. Rainer
Bohnet, Geschäftsführer der Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE), verkündete auf
der heutigen Pressekonferenz: „Wir sind fest entschlossen uns bis zur
letzten Instanz durchzufechten.“ Er warnte die Politiker davor, dem
Irrglauben aufzusitzen, dass die RSE in naher Zukunft ihre Bemühungen
einstelle und die Segel einhole: „Der vermeintlich Kleine gibt nicht
auf“, gab sich Bohnet kampfbereit
Prof. Dr. Hans-Jürgen
Kühlwetter, Leiter der Forschungsstelle für Deutsches und
Internationales Eisenbahnrecht, erklärte in seinem Fachvortrag den
eisenbahnrechtlichen Status der Wiehltalbahn. Er stellte klar, dass die
Eisenbahnstrecke Osberghausen – Waldbröl seit dem Bau Ende des 19.
Jahrhunderts unverändert planfestgestellt und dem öffentlichen
Eisenbahnverkehr gewidmet sei. Daran habe sich auch nichts durch die
erteilte „Stilllegungsgenehmigung“ vom 7. November 1997 geändert. „Das
ist eine sehr missverständliche Überschrift und hat nichts mit einem
Betriebsverbot oder dergleichen zu tun“, betonte Kühlwetter.
Auch der Grundstückskauf der
Wiehltalbahntrasse seitens der Kommunen hätte keinen Einfluss auf die
Planfeststellung. Aufzuheben sei der Fachplanungsvorbehalt – und damit
Planfeststellung und Widmung – allein durch ein rechtskräftiges
Verfahren nach Paragraph 23 AEG. Voraussetzung dafür seien nach
herrschender juristischer Lehre zwei Tatbestände, welche beide
gleichzeitig vorliegen müssten: Erstens dürfe kein Verkehrsbedürfnis
bestehen und zweitens auf langfristige Sicht eine Nutzung im Rahmen der
Zweckbestimmung nicht zu erwarten sein. Beide Voraussetzungen liegen
laut Kühlwetter nicht vor und so „kann der Regierungspräsident Paragraph
23 nicht anwenden“ ist sich der ausgewiesene Eisenbahnrechtler sicher.
Der gleichen Ansicht ist
auch Doktor Roman J. Brauner, spezialisierter Fachanwalt im
Eisenbahnrecht, der über den Stand der derzeit zwölf laufenden Verfahren
berichtete. Für ihn haben Landes- und Kommunalpolitik mit ihren
zahlreichen Klagen den Tod der Wiehltalbahn beschlossen. Jedoch sieht
Brauner das Recht auf Seiten der Wiehltalbahner und sagte deshalb:
„Paragraph 23 kann nicht durchgesetzt werden.“
Horst Klein, Vizepräsident
des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), erklärte die
deutschlandweite Bedeutung des Kampfes um die Rechte der Wiehltalbahner:
„Wenn die Entwidmung durchkommt, dann hätte das für ganz Deutschland
fatale Folgen.“ Dann könnten möglicherweise viele andere kleinere
Bahntrassen nach politischem Gutdünken stillgelegt werden. Der VDV,
seines Zeichen größter Verkehrsverband in der Europäischen Union, stehe
jedenfalls voll hinter dem Förderkreis und auch Klein stellte klar:
„Juristisch und politisch kann man der Wiehltalbahn nicht den Garaus
machen.“
Von einem
„Schildbürgerstreich“ der kommunalen Politiker sprach Heimo
Echensperger, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Museums- und
Touristikbahnen. „Die Bürger im Oberbergischen werden durch die fehlende
Weitsicht ihrer Politiker einer möglichen Verkehrsalternative beraubt.“
Die erstellten Prognosen seien völlig willkürlich und das
Verkehrsbedürfnis im Wiehltal definitiv vorhanden.
Der letzte Referent der
Pressekonferenz war Rainer Bohnet, der von einem Wirtschaftskrieg im
Wiehltal sprach. Für ihn als Unternehmer, der die vorhandene Bahntrasse
an das regionale Bahnnetz anschließen will, sei der momentane Stillstand
mehr als unbefriedigend. Die „Welle an Vertreibungsklagen“, wie sie
Gerhard Mansel, Geschäftsführer des Förderkreises zur Rettung der
Wiehltalbahn, nannte, belastet ihn und sein Unternehmen unnötig.
Mansel machte in seinem
Schlusswort deutlich, dass die mehrfach angesprochenen Gerichtsverfahren
sehr zermürbend seien. Das durch die Trasseneinnahmen gewonnene Geld
fließe fast ausnahmslos in die Rechtstreitigkeiten. Deshalb sei der
Verein auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen.