Presseartikel

Oberberg aktuell, 14. Dezember 2007

Wiehltalbahner: "Wir fechten bis zur letzten Instanz"
(nh/14.12.2007-17:45) Von Nils Hühn

Wiehl - Die "Wiehltalbahner" wollen trotz der "Welle von Vertreibungsklagen" ihre Ziele nicht aus den Augen verlieren und weiter für ihre Rechte eintreten, damit die Kommunen "der Wiehltalbahn nicht den Garaus machen."

Ein Ende des seit Jahren andauernden Streits zwischen den Wiehltalbahn-Befürwortern und den anliegenden Kommunen ist nicht in Sicht. Viel mehr verstärkt der Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn seine Aktivitäten. Rainer Bohnet, Geschäftsführer der Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE), verkündete auf der heutigen Pressekonferenz: „Wir sind fest entschlossen uns bis zur letzten Instanz durchzufechten.“ Er warnte die Politiker davor, dem Irrglauben aufzusitzen, dass die RSE in naher Zukunft ihre Bemühungen einstelle und die Segel einhole: „Der vermeintlich Kleine gibt nicht auf“, gab sich Bohnet kampfbereit 

Prof. Dr. Hans-Jürgen Kühlwetter, Leiter der Forschungsstelle für Deutsches und Internationales Eisenbahnrecht, erklärte in seinem Fachvortrag den eisenbahnrechtlichen Status der Wiehltalbahn. Er stellte klar, dass die Eisenbahnstrecke Osberghausen – Waldbröl seit dem Bau Ende des 19. Jahrhunderts unverändert planfestgestellt und dem öffentlichen Eisenbahnverkehr gewidmet sei. Daran habe sich auch nichts durch die erteilte „Stilllegungsgenehmigung“ vom 7. November 1997 geändert. „Das ist eine sehr missverständliche Überschrift und hat nichts mit einem Betriebsverbot oder dergleichen zu tun“, betonte Kühlwetter.

Auch der Grundstückskauf der Wiehltalbahntrasse seitens der Kommunen hätte keinen Einfluss auf die Planfeststellung. Aufzuheben sei der Fachplanungsvorbehalt – und damit Planfeststellung und Widmung – allein durch ein rechtskräftiges Verfahren nach Paragraph 23 AEG. Voraussetzung dafür seien nach herrschender juristischer Lehre zwei Tatbestände, welche beide gleichzeitig vorliegen müssten: Erstens dürfe kein Verkehrsbedürfnis bestehen und zweitens auf langfristige Sicht eine Nutzung im Rahmen der Zweckbestimmung nicht zu erwarten sein. Beide Voraussetzungen liegen laut Kühlwetter nicht vor und so „kann der Regierungspräsident Paragraph 23 nicht anwenden“ ist sich der ausgewiesene Eisenbahnrechtler sicher.

Der gleichen Ansicht ist auch Doktor Roman J. Brauner, spezialisierter Fachanwalt im Eisenbahnrecht, der über den Stand der derzeit zwölf laufenden Verfahren berichtete. Für ihn haben Landes- und Kommunalpolitik mit ihren zahlreichen Klagen den Tod der Wiehltalbahn beschlossen. Jedoch sieht Brauner das Recht auf Seiten der Wiehltalbahner und sagte deshalb: „Paragraph 23 kann nicht durchgesetzt werden.“

Horst Klein, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), erklärte die deutschlandweite Bedeutung des Kampfes um die Rechte der Wiehltalbahner: „Wenn die Entwidmung durchkommt, dann hätte das für ganz Deutschland fatale Folgen.“ Dann könnten möglicherweise viele andere kleinere Bahntrassen nach politischem Gutdünken stillgelegt werden. Der VDV, seines Zeichen größter Verkehrsverband in der Europäischen Union, stehe jedenfalls voll hinter dem Förderkreis und auch Klein stellte klar: „Juristisch und politisch kann man der Wiehltalbahn nicht den Garaus machen.“

Von einem „Schildbürgerstreich“ der kommunalen Politiker sprach Heimo Echensperger, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Museums- und Touristikbahnen. „Die Bürger im Oberbergischen werden durch die fehlende Weitsicht ihrer Politiker einer möglichen Verkehrsalternative beraubt.“ Die erstellten Prognosen seien völlig willkürlich und das Verkehrsbedürfnis im Wiehltal definitiv vorhanden.

Der letzte Referent der Pressekonferenz war Rainer Bohnet, der von einem Wirtschaftskrieg im Wiehltal sprach. Für ihn als Unternehmer, der die vorhandene Bahntrasse an das regionale Bahnnetz anschließen will, sei der momentane Stillstand mehr als unbefriedigend. Die „Welle an Vertreibungsklagen“, wie sie Gerhard Mansel, Geschäftsführer des Förderkreises zur Rettung der Wiehltalbahn, nannte, belastet ihn und sein Unternehmen unnötig.

Mansel machte in seinem Schlusswort deutlich, dass die mehrfach angesprochenen Gerichtsverfahren sehr zermürbend seien. Das durch die Trasseneinnahmen gewonnene Geld fließe fast ausnahmslos in die Rechtstreitigkeiten. Deshalb sei der Verein auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen.