GEGEN BEZIRKSREGIERUNG
Wiehltalbahn setzt sich durch
Von Stephan Propach
Ein erneuter Sieg für die
Wiehltalbahn: Die Oberbergische Schienenstrecke wird nicht entwidmet.
Die Bahnfreunde haben alle zwölf bisherigen Prozesse für sich
entschieden.
KÖLN/OBERBERG - Das
Verwaltungsgericht Köln hat gestern erneut für die Wiehltalbahn im
Oberbergischen Kreis entschieden, diesmal gegen die Kölner
Bezirksregierung und die Gemeinde Morsbach. In den Verfahren, zu denen
die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts gestern ihre Entscheidungen
bekannt gab, ging es vor allem um die Entwidmung der Bahntrasse zwischen
Engelskirchen und Waldbröl / Morsbach. Die hatte der Kölner
Regierungspräsident Anfang 2008 mit dem Argument ausgesprochen, es
bestehe dort kein Verkehrsbedürfnis mehr, und eine Nutzung als
Bahnstrecke sei langfristig nicht mehr zu erwarten. Diese Bewertung sei
falsch, die Entwidmung also zurückzunehmen, urteilte das Gericht.
Bereits im Januar 2007 hatte
das Verwaltungsgericht Köln das Land angewiesen, der Bonner
Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) eine längerfristige Betriebsgenehmigung für
die Wiehltalstrecke zu erteilen. Nachdem die Revision gegen dieses
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster im vergangenen Juli abgewiesen
worden war, wurde die Betriebsgenehmigung für 50 Jahre erteilt. Dagegen
hatte nunmehr die Gemeinde Morsbach im Süden Oberbergs geklagt. Dort
endet ein Nebenzweig der Wiehltalstrecke. Die Gemeinde hat bereits
Gleisanlagen demontieren lassen und im Oktober einen Bauzug der
Eisenbahner mit einem aufmontierten Prellbock gestoppt.
Vor Gericht scheiterte
Morsbach jetzt mit dem Antrag, die Betriebsgenehmigung für die Strecke
nach Morsbach zu revidieren. Die Gemeinde sei überhaupt nicht
klageberechtigt, urteilte das Gericht. Die Morsbacher wollten außerdem
gerichtlich feststellen lassen, dass sie den Eisenbahnverkehr auf ihrem
Gemeindegebiet nicht dulden müssten. Ob das so ist, muss nun das
Landgericht Bonn klären.
Von einer „interessanten
Entwicklung der Rechtsprechung“ sprach am Freitag Werner Becker-Blonigen,
Bürgermeister von Wiehl und Vorreiter im Kampf gegen die Bahnbetreiber.
Letztendlich müsse das Land wohl unabhängig vom Thema Wiehltalbahn
klären lassen, ob ein Rechtsanspruch höher bewertet werden könne als
Entscheidungen von Landtag und Regionalrat. Die Stadt Wiehl plant eine
Straße quer über die Gleise, für die ein Bahnübergang verlegt werden
muss. Verkehrsminister Oliver Wittke hatte eine Förderung mit dem
Hinweis verweigert, kein Geld für eine Bahnstrecke ausgeben zu wollen,
die eh bald stillgelegt werde.
In Zusammenarbeit mit der
RSE hat der Verein zur Rettung der Wiehltalbahn die Strecke in den
vergangenen Jahren bereits bis Wiehl reaktiviert. Derzeit wird sowohl an
dem Abschnitt bis Waldbröl als auch an dem nach Morsbach intensiv
gearbeitet. Museumszüge sollen im kommenden Jahr Waldbröl anfahren. „Wir
werden nun wieder die Gespräche mit Kunden aufnehmen, die dringend auf
Rechtssicherheit warten“, sagte RSE-Geschäftsführer Rainer Bohnet am
Freitag nach dem Urteil. Seine Gesellschaft hat bereits Holzzüge aus
Oberberg nach Süddeutschland gefahren und will den Güterverkehr weiter
ausbauen.