Presseartikel

Eurailpress, 31. Januar 2007:

Wiehltalbahn: Zwei Urteile zur Zukunft

Über die Zukunft der Wiehltalbahn (Osberghausen – Waldbröl) im Bergischen Land ist vergangene Woche vor Gericht gestritten worden. Grund war, dass der neue Eigentümer der Strecke, die Stadt Wiehl, den Pachtvertrag mit dem Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e.V. zum 28.02.2007 gekündigt hat. Am Vormittag des 26.01.2007 fanden dazu unmittelbar hintereinander zwei Gerichtsverhandlungen beim Verwaltungsgericht Köln statt.

Im ersten Verfahren hatte die Rhein-Sieg-Eisenbahn RSE die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Eisenbahn-Bundesamt, verklagt. Streitpunkt war der vom EBA verfügte Stilllegungsbescheid für die Wiehltalbahn aus dem Jahr 1997. 1999, zwei Jahre später, wurde die Strecke durch die RSE und den Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e.V. reaktiviert. Die juristisch zu klärende Frage war, ob im Falle des Auslaufens der Betriebsgenehmigung der Stilllegungsbescheid aus 1997 wieder greift und ob das damalige Verfahren gemäß § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) ordnungsgemäß abgelaufen war.

Die Vorsitzende Richterin der 18. Kammer des VG Köln machte deutlich, dass es äußerst schwierig sei, einen rechtskräftigen Bescheid aus der Vergangenheit, der im übrigen nach altem Recht erlassen wurde – das AEG wurde seit 1997 mehrfach geändert – aufzuheben. Letztlich hat aber das VG Köln geurteilt, dass die vom EBA am 07.11.1997 an die DB AG erteilte Genehmigung gemäß § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zur dauernden Einstellung des Betriebes der Strecke Wiehltalbahn rechtmäßig war. Es stellte auch fest, dass ein nachträglich festgestelltes Verkehrsbedürfnis nicht zu einer Aufhebung der Stilllegung oder gar zu einer Wiederaufnahme des Streckenbetriebes durch den ursprünglichen Betreiber, hier der DB AG, führt. Die Klage der RSE wurde abgewiesen. Auch das von Professor Dr. Kühlwetter für die RSE erstellte Kurzgutachten zum Wiederaufleben der Betriebsgenehmigung der DB AG bei erneutem Verkehrsbedarf ist damit in den wesentlichen Punkten widerlegt.

Im zweiten Verfahren saßen sich die RSE und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das NRW-Verkehrsministerium, gegenüber. Hierbei ging es um die Frage, ob das Land NRW der RSE unabhängig vom Bestehen eines Pacht- oder Mietvertrages eine Betriebsgenehmigung als Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu erteilen habe. Das hatte das Verkehrsministerium stets verweigert und der RSE stattdessen seit Anfang 2006 monatlich eine neue Betriebsgenehmigung erteilt. Der Vertreter des NRW-Verkehrsministeriums erklärte dem Gericht unmissverständlich, dass er ab dem 1.3.2007 der RSE aufgrund der Kündigung des Mietvertrages durch die Stadt Wiehl keine erneute Betriebsgenehmigung erteilen werde.

Das VG Köln hat jetzt der RSE als EIU der Wiehltalbahn eine langfristige Betriebsgenehmigung zugesprochen. Das beklagte Land Nordrheinwestfalen wurde verpflichtet, über den Antrag der RSE auf Erteilung einer Betriebsgenehmigung nach § 6 AEG zum Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur auf der Strecke Osberghausen - Waldbröl hinsichtlich der zeitlichen Befristung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Das AEG sehe die Voraussetzung des Bestehens eines Miet- oder Pachtvertrages eindeutig nicht vor. Insofern wertete die Kammer die öffentlich-rechtliche Betriebsgenehmigung als EIU höher als einen privatrechtlichen Pacht- oder Mietvertrag. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ist es allerdings nicht auszuschließen, dass das NRW-Verkehrsministerium die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster anstrebt.

In beiden Verfahren machten die Kläger deutlich, welches große Verkehrsbedürfnis für den Schienengüterverkehr auf der Wiehltalbahn bestehe. Zusätzlich erläuterten die Kläger etwaige Lösungen für diverse Koordinierungspunkte an der Wiehltalbahn, die seitens der Anliegerkommunen und der IHK Köln stets als Gründe für die Stilllegung genannt werden. Die Vorsitzende Richterin schlug daraufhin vor, mit den Beteiligten eine Lösung der Koordinierungspunkte anzustreben.

Quelle: [www.eurailpress.de]